Allgemeine Geschäftsbedingungen Lankveld Logistik GmbH

Wir möchten Sie gerne auf folgende Bedingungen hinweisen:

1. Wir arbeiten ausschließlich auf Grund der Allgemeinen Deutschen Spediteur Bedingungen neuste Fassung (ADSp) und auf CMR- Basis.

2. Die freie Be-und Entladezeit beträgt bei FTL Transporten 2 Stunden, bei LTL Transporten 1 Stunde, bis 5 Paletten maximal 30 Minuten. Danach werden € 55,- pro Stunde in Rechnung gestellt.

3. Transportaufträge, die am Vortag des Ladetages nach 14:00 Uhr storniert werden, werden mit 50% Ausfallfrachtkosten berechnet.

4. Transportaufträge, die am Ladetag storniert werden, werden mit 80% bis zu 100% Ausfallfrachtkosten je nach Verlust berechnet.

5. Alle Tarife sind ab frei geladen bis frei Ankunft, exklusive POD Dokumentation, eventuellen Zollformalitäten und der MwSt., außer anderen expliziten Absprachen.

6. Alle Tarife sind exklusive extra Versicherungen, extra Stopps, Zuschlägen für gefährliche Güter (ADR), Zuschlägen für das Laden/Entladen in Zeitfenster und Zuschlägen für das Laden/Entladen an Wochenenden, außer anderen expliziten Absprachen.

7. Zuschlag für gefährliche Güter beträgt 15% jedoch Min. 50,00€ und Max. 120,00€.

8. Laden / Entladen FIX Zeitfenster zwischen 8:00-12:00 Uhr – 50,00€ extra pro Liefertermin.

9. Laden / Entladen FIX Zeitfenster zwischen 12:00-17:00 Uhr – 45,00€ extra pro Liefertermin.

10. Alle Tarife sind exklusive Paletten Tausch, Rücknahme von Verpackungsmaterialien, außer anderen expliziten Absprachen.

11. Alle Tarife basieren auf der heute gültigen Marktsituation und den heute gültigen Wechselkursen.

12. Alle Tarife basieren auf normalen Laufzeiten, für das Laden/Entladen zwischen 18:00 – 06:00 Uhr gilt ein Nachtzuschlag. Zeitfenster, bzw. andere spezifische Zeiten müssen abgesprochen werden.

13. Einschränkungen vor Feiertagen, saisonale Spitzen und Mangel an Equipment auf dem Markt, welches außerhalb unseres Einflussbereichs liegt, können zu verlängerten Laufzeiten führen.

14. In der Hauptsaison (gilt für Spanientransporte von Juli bis Oktober) können wir erst nach Absprache für die gleichen Transportkosten fahren, ansonsten nur auf Anfrage.

15. Die Abrechnung erfolgt nach Gewicht oder Lademeter, je nachdem was höher ist.

16. Der Verlader ist für die ordnungsgemäße und transportsichere Verpackung des Ladegutes verantwortlich.

17. Zahlungsbedingungen: Die Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

18. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Krefeld.

19. Durch das Erteilen Ihres Auftrages erkennen Sie die obigen Bedingungen an.